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Im Januar 1926 beantragt der Reichsausschuß zur Durchführung des Volksentscheides (getragen von SPD, KPD und freien Gewerkschaften) die Durchführung eines Volksbegehrens, mit dem die entschädigungslose Enteignung der bis 1918 regierenden Fürstenhäuser gesetzlich festgeschrieben werden soll:

Volksbegehren und Volksentscheid »Enteignung der Fürstenvermögen«

Volksbegehren vom 4. bis 17. März 1926 Stimmen
überhaupt v. H.
Stimmberechtigte 39.421.617 63,23
Ergebnis des Volksbegehrens 12.523.750 31,77

Um einen Volksentscheid herbeizuführen, ist die Unterstützung von 10 % der Stimmberechtigten notwendig. Da dieses Quorum erreicht wurde und sich im Reichstag keine Mehrheit für die Verabschiedung des vorgelegten Gesetzentwurfes fand, wurde ein Volksentscheid anberaumt:

Volksentscheid am 20. Juni 1926 Stimmen
überhaupt v. H.
Stimmberechtigte 39.737.724 63,73
abgegebene Stimmen 15.599.890 39,26
gültige Stimmen 15.040.895 37,85
davon:
Ja-Stimmen 14.455.181 36,38
Nein-Stimmen 585.714 1,47

Um erfolgreich zu sein, bedarf der Volksentscheid Zustimmung der Mehrheit sowie der Beteiligung der Mehrheit der Stimmberechtigten; da sich weniger als die Hälfte der Stimmberechtigten am Volksentscheid beteiligten, tritt das erstrebte Gesetz nicht in Kraft.

Quelle: Falter u.a. 1986, S. 47

 

Im Jahr 1928 beantragt die KPD die Durchführung eines Volksbegehrens, mit dem ein Verbot des Baus von Kriegsschiffen der »Panzerkreuzer«-Klasse gesetzlich festgeschrieben werden soll:

Volksbegehren »Panzerkreuzerverbot«

Volksbegehren vom 3. bis 16. Oktober 1928 Stimmen
überhaupt v. H.
Stimmberechtigte 41.340.691 66,31
Ergebnis des Volksbegehrens 1.216.968 2,94

Um einen Volksentscheid herbeizuführen, ist die Unterstützung von 10 % der Stimmberechtigten notwendig. Da dieses Quorum verfehlt wurde, findet kein Volksentscheid statt.

Quelle: Falter u.a. 1986, S. 47

 

Im Sommer 1929 beantragt der Reichsausschuß für das deutsche Volksbegehren gegen den Young-Plan (getragen von DNVP, NSDAP, Stahlhelm und Alldeutschem Verband) die Durchführung eines Volksbegehrens, mit dem die Ratifizierung des Young-Plans verboten und eventuelle Unterzeichner mit Zuchthausstrafen belegt werden sollen:

Volksbegehren und Volksentscheid »gegen die Versklavung des Deutschen Volkes (Freiheitsgesetz)«

Volksbegehren vom 16. bis 29. Oktober 1929 Stimmen
überhaupt v. H.
Stimmberechtigte 41.278.897 66,14
Ergebnis des Volksbegehrens 4.137.193 10,02

Um einen Volksentscheid herbeizuführen, ist die Unterstützung von 10 % der Stimmberechtigten notwendig. Da dieses Quorum erreicht wurde und sich im Reichstag keine Mehrheit für die Verabschiedung des vorgelegten Gesetzentwurfes fand, wurde ein Volksentscheid anberaumt:

Volksentscheid am 22. Dezember 1929 Stimmen
überhaupt v. H.
Stimmberechtigte 42.292.914 67,77
abgegebene Stimmen 6.308.578 14,92
gültige Stimmen 6.177.085 14,61
davon:
Ja-Stimmen 5.838.890 13,81
Nein-Stimmen 338.195 0,80

Um erfolgreich zu sein, bedarf der Volksentscheid Zustimmung der Mehrheit sowie der Beteiligung der Mehrheit der Stimmberechtigten; da sich weniger als die Hälfte der Stimmberechtigten am Volksentscheid beteiligten, tritt das erstrebte Gesetz nicht in Kraft.

Quelle: Falter u.a. 1986, S. 47

 

Neben diesen Verfahren, bei denen zumindest das Volksbegehren durchgeführt wurde, gab es noch weitere Versuche, Volksbegehren herbeizuführen:

1. 

Am 28.12.1922 ließ der Reichsinnenminister einen Volksantrag des Reichsbundes für Siedlung und Pachtung vom 22.12.1922 zu, mit dem das Reichssiedlungsgesetz um die Möglichkeit entschädigungsloser Bodenreformen erweitert werden sollte. Nach der Zulassung wurde der Volksantrag allerdings nicht mehr weiterbetrieben.

2.

Im Jahre 1923 wiederholte der Reichsbund seinen Antrag; der um eine Klausel erweiterte Antrag wurde allerdings vom Reichsinnenminister nicht zugelassen (nach Art. 73 Abs. 4 der Verfassung mussten Volksbegehren vom Reichsinnenminister zugelassen werden).

3.

Im Jahre 1924 betrieb der Jungdeutsche Orden ein Volksbegehren, das die Einführung einer Arbeitsdienstpflicht erreichen sollte; das Volksbegehren scheiterte allerdings an formalen Mängeln, fehlender Finanzkraft des Ordens und geringem öffentlichen Interesse.

4.

Am 27.4.1926 reichte der Sparerbund Dr. Best einen Volksantrag ein, der eine Aufwertung aller Sparguthaben um 50 % vorsah; der Antrag wurde vom Reichsinnenminister am 18.8.1926 unter Hinweis auf die Haushaltsrelevanz zurückgewiesen.

5.

Am 28.2.1927 reichte die Reichsarbeitsgemeinschaft der Aufwertungsgeschädigten- und Mieter-Organisationen einen Volksantrag ein, der eine Aufwertung der Sparguthaben um 100 % sowie eine Abschöpfung von Zinserträgen über 2,5 % vorsah; der Antrag wurde ebenfalls zurückgewiesen, da es sich bei der Abschöpfung der Zinserträge um eine öffentliche Abgabe handelte.

6.

Der Frontkriegerbund e.V. leitete im Jahr 1932 ein Volksbegehren über sein »Neues Wehrmachts-Gesetz« ein, brachte das Zulassungsverfahren allerdings nicht zum Abschluss.

7.

Im Januar 1932 startete der Jungdeutsche Orden eine Initiative, um die Amtszeit von Reichspräsident Hindenburg per Referendum zu verlängern; eine diesbezügliche Anfrage wurde allerdings vom Staatssekretär in der Reichskanzlei am 25.1.1932 abschlägig beantwortet und das Verfahren anschließend nicht weiterbetrieben.

8.

Im Frühjahr 1932 betrieb der Radikale Mittelstand ein Volksbegehren, das eine Verfassungsänderung zur Schaffung des Einheitsstaates erreichen wollte; auch dieses Verfahren blieb im Zulassungsverfahren stecken.

9.

Am 12.9.1932 beantragte die SPD die Zulassung eines Volksbegehrens, das sich gegen die Notverordnung des Reichspräsidenten vom 4.9.1932 wendete, in dem u.a. Lohnkürzungen bei Neueinstellungen zugelassen wurden; noch während des Zulassungsverfahrens wurde allerdings diese Notverordnung am 17.12.1932 von der Reichsregierung aufgehoben, sodass sich der Antrag erledigte.

Quelle: Schiffers 1971, passim

 

Volksabstimmungen in den Abtretungsgebieten laut Versailler Vertrag

AbstimmungsgebieteTag der Abstim-

mung

Bevölke-

rung 1919

Stimmbe-
rechtigte
gültige Stimmenabgegebene Stimmen für
Deutsch-

land

Polen/
Dänemark
I. Prov. Ostpreußen11.7.1920577.001422.067371.083363.1597.924
 73,15ca. 88,5 a97,862,14
II. Prov. Westpreußen11.7.1920164.183121.176104.84296.8957.947
 73,81ca. 87,0 a92,427,58
III. Prov. Schleswig-Holstein
    Zone I
10.2.1920190.960109.745100.76025.32975.431
 57,47ca. 92,0 a25,1474,86
III. Prov. Schleswig-Holstein
    Zone II
14.3.1920110.88571.89364.52451.72412.800
 64,84ca. 90,0 a80,1619,84
IV. Prov. Niederschlesien20.3.19215.6595.6065.4815.348133
 99,06ca. 98,0 a97,572,43
V. Prov. Oberschlesien20.3.19212.068.0041.215.3731.181.277702.045479.232
 58,77ca. 97,5 a59,4340,57
Insgesamt3.116.6921.945.8601.827.9671.244.500583.467
 62,43ca. 94,5 a68,0831,92

Zu den Abstimmungsgebieten gehörten die folgenden Verwaltungseinheiten:

I. Prov. Ostpreußen: Regierungsbezirk Gumbinnen: Kreis Oletzko; Regierungsbezirk Allenstein: Kreise Allenstein/Stadt, Allenstein/Land, Johannisburg, Lötzen, Lyck, Neidenburg (teilweise), Ortelsburg, Osterode, Rössel, Sensburg

II. Prov. Westpreußen: Regierungsbezirk Danzig: Kreis Marienburg; Regierungsbezirk Marienwerder: Kreise Marienwerder, Rosenberg, Stuhm

III. Prov. Schleswig-Holstein:

Zone I: Kreise Apenrade, Flensburg/Land (teilweise), Hadersleben, Sonderburg, Tondern (teilweise)

Zone II: Kreise Flensburg/Stadt, Flensburg/Land (teilweise), Husum (teilweise), Tondern (teilweise)

IV. Prov. Niederschlesien: Regierungsbezirk Breslau: Kreis Namslau (teilweise)

V. Prov. Oberschlesien: Regierungsbezirk Oppeln: Kreise Beuthen/Stadt, Beuthen/Land, Cosel, Gleiwitz/Stadt, Groß-Strelitz, Hindenburg, Kattowitz/Stadt, Kattowitz/Land, Königshütte, Kreuzberg, Leobschütz, Lublinitz, Neustadt (teilweise), Oppeln/Stadt, Oppeln/Land, Pleß, Ratibor/Stadt, Ratibor/Land (teilweise), Rosenberg, Rybnik, Tarnowitz, Tost-Gleiwitz

Quelle: Falter u.a. 1986, S. 118

 


a geschätzte Wahlbeteiligung; Angaben über die genaue Zahl der Abstimmenden liegen nicht vor.

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