Der Freistaat Mecklenburg-Schwerin
Volksbegehren

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Im Jahr 1925 beantragen Bürger von Bützow die Durchführung eines Volksbegehrens auf Landtagsauflösung, um sich damit gegen den geplanten Verlust des Amtssitzes zu wehren:

6. – 13. Dezember 1925,
   Volksbegehren »Landtagsauflösung« [Bützow]

  Stimmen
überhaupt v. H.
Stimmberechtigte 405.019 60,09
Ergebnis des Volksbegehrens 30.167 7,45

Um einen Volksentscheid herbeizuführen, ist die Unterstützung eines Drittels der Stimmberechtigten notwendig. Da dieses Quorum verfehlt wurde, findet kein Volksentscheid statt.

Quelle: StatMSw 1931, S. 138

 

Anfang 1928 beantragt der Landbund die Durchführung eines Volksbegehrens, mit dem eine Anklage des Staatsministeriums vor dem Staatsgerichtshof erreicht werden soll (Der Landbund hatte eine vorsätzliche Verletzung der Amtspflichten gesehen, da die nach einer Unwetterkatastrophe 1927 bereitgestellten Mittel erst 1928 unter Abzug ausstehender Steuern und Pachten ausbezahlt wurden):

15. – 22. April 1928,
   Volksbegehren auf Anklage gegen die Staatsminister Schroeder, Asch und Dr. Moeller beim Staatsgerichtshof wegen vorsätzlich begangener Verletzung der Verfassung und verfassungsmäßiger Rechte [Landbund Mecklenburg-Schwerin]

  Stimmen
überhaupt v. H.
Stimmberechtigte 412.135 61,14
Ergebnis des Volksbegehrens 62.258 15,11

Um einen Volksentscheid herbeizuführen, ist die Unterstützung eines Drittels der Stimmberechtigten notwendig. Da dieses Quorum verfehlt wurde, findet kein Volksentscheid statt.

Quelle: StatMSw 1931, S. 138

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