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Durch den Abschnitt X (Art. 99) des Versailler Vertrages wurde das Memelgebiet vom Deutschen Reich abgetrennt
und der Völkerbundsverwaltung unterstellt. Seit 1924 ist das Memelgebiet durch die Memelkonvention ein autonomes
Gebiet unter der Souveränität Litauens; Amtssprachen sind Deutsch und Litauisch.
Übersichtskarte (15 kB)
Regierungssystem
Memelstatut vom 8.5.1924, litauische Verfassung vom 25.5.1928.
Der Gouverneur
- wird vom litauischen Präsidenten ernannt und hat ein Einspruchsrecht gegen erlassene Gesetze.
Das Landesdirektorium
- besteht aus dem Präsidenten (vom Gouverneur ernannt) und bis zu vier weiteren Mitgliedern (vom Präsidenten
ernannt);
- benötigt das Vertrauen des Landtages.
Der Landtag (Seimelis)
- hat 29 Mitglieder und wird auf fünf Jahre gewählt.
Wahlrecht
- aktives Wahlrecht
- Männer und Frauen ab 24 Jahre.
- passives Wahlrecht
- Männer und Frauen ab 30 Jahre.
- Wahlsystem
- eine Stimme je WählerIn;
ein Wahlkreis;
auf je 5.000 EinwohnerInnen fällt ein Sitz (1925–39: 29 Sitze);
- Sitzverteilung nach der Methode d'Hondt (vgl. wahlrecht.de).
Verwaltung
- Das Memelgebiet gliedert sich in den Stadtkreis Memel und drei Landkreise (Apskricin).
Statistische Angaben
- Fläche:
- 2.416 km2.
- Bevölkerung:
- 141.645 (59 je km2).
- Verstädterung:
- unter 2.000: 71,0 %; 2.000–20.000: 3,1 %; 20.000–100.000: 25,9 %.
- Städte (1930):
- Memel (Hauptstadt) 36.633, Heydekrug 4.350 EinwohnerInnen.
- Nationalitäten:
- deutsch 41,9 %, memelländisch 27,1 %, litauisch 26,6 %, sonstige 4,4 %.
- Religionszugehörigkeit:
- 95 % Evangelische Christen.
- Erwerbstätigkeit:
- 85.200 (60,2 %).
- Berufsgliederung:
- Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 48,2 %, Industrie und Handwerk 16,7 %, Handel und Verkehr
8,7 %, Verwaltung usw. 3,6 %, häusliche Dienste 22,8 %.
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